Dienstag, 17. Januar 2012

Prozess: Das kurze Leben des kleinen Tim

so schreibt man in der heutigen Volksstimme über den Prozessauftakt gegen eine 20jährige, deren Sohn im Oktober 2010 nach mehreren Misshandlungen durch die Mutter verstorben ist.

Der Artikel ist interessant und lesenswert, wirft er doch Fragen auf, welche Justiz und Politik schon seit Jahren bekannt sind, aber offensichtlich dort auf kein offenes Ohr stoßen, deshalb unternehme ich einmal einen Versuch, das gestrige Geschehen beim Landgericht Magdeburg zu analysieren:

Es ist wieder festzustellen, wenn eine Mutter ihr Kind bis in den Tod quält, dann handelt es sich um eine Kindstötung - nein, nicht etwa um Mord, wo man einen Menschen mit Gewalt vom Leben zum Tode befördert, sonder lediglich um Kindstötung, ein Jurist könnte behaupten, eine verspätete Abtreibung.

Untermauert wird diese These dann durch den Sachverhalt, dass sich die Täterin bis zum Prozessauftakt auf freiem Fuß befand und sich bester Gesundheit erfreute, wie die Volksstimme zu berichten weiß.
Es stellt sich dann für mich die Frage, was der Justiz das Leben des kleinen Tim wert ist, wenn es die Angeklagte dann noch vor der Öffentlichkeit zu schützen anordnet:

Die 20-Jährige soll am Tod ihres Sohnes schuldig sein. Tim starb 2010 im Alter von nur vier Wochen. Melissa I., die sich auf freiem Fuß befindet, nimmt den Gesichtsschutz erst herunter, nachdem die filmende und fotografierende Presse den Saal verlassen hat.
Einen Bundespräsidenten jagt man wegen eines Kredits wochenlang durch alle Zeitungen, zwingt ihn fast zum Rücktritt, einen Mordprozess hingegen führt man im stillen Kämmerlein, um die die mutmaßliche Täterin vor der Öffentlichkeit zu schützen.

Erstaunlich moderat gegenüber der Presse verhielt sich der Vater des Kindes:

Michael Schwabe, der als Nebenkläger auftritt, sprach vor Prozessbeginn mit der Volksstimme über seine Gedanken: "Ich möchte, dass Melissa endlich zu lügen aufhört und bei der Verhandlung die ganze Wahrheit ans Licht kommt. Dass sie bestraft wird und dadurch Zeit kriegt, darüber nachzudenken, was sie getan hat.""Sie hat ihrem Kind Leid und Schmerzen zugefügt."

Ich an seiner stelle hätte sicher härtere Worte gefunden.

Staatsanwältin Christine Eichmann verließt die Anklageschrift. Sie wirft der fülligen Frau mit den schwarzen Haaren zwei Straftaten vor: Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge.
...So lautet der Tenor der Anklage, den Rest soll jeder für sich selbst analysieren, meine ist dahingehend, sie hat das Kind geschüttelt, als es schrie und somit seinen Tod billigend in Kauf genommen, für mich ist hier die Schwelle von Tötung zu Mord bereits überschritten, denn es ist bekannt, dass ein Kind in keinem Fall geschüttelt werden will, wenn es schreit.

Spannend werden hier die Fragen der Nebenklage:

Nebenklage-Anwalt Christian Stünkel aus Jena stellte am Rande des Prozesses die Frage: "Was ist noch alles passiert? Waren die beiden Taten das Einzige, was Melissa I. vorzuwerfen ist? Welche Rolle hat das Jugendamt gespielt, dem die Körperverletzung vom 16. September bekannt war. Warum wurde der Säugling nach dem Krankenhausaufenthalt der Mutter zurückgegeben?
Hier scheiden sich die Geister, das Kind, ein Säugling, hatte nur einen gebrochenen Arm, ist vielleicht mal beim spielen hingefallen, wie das Säuglinge so machen. Aber nein, ich sehe die Ursache woanders, es war da ein Vater, dem man hätte das Sorgerecht übertragen können und müssen, man kam mit diesem Kind nicht an staatliche Fördergelder, die es bei einer Fremdunterbringung gebracht hätte, dieser Vater war nicht nur Erzeuger und wäre bei einer Fremdunterbringung auf die Barrikaden gegangen.

Trotzdem gehe ich einmal davon aus, dass dieses Verfahren bis zu diesem Zeitpunkt noch in ordentlichen Bahnen hätte verlaufen können, wenn da ein Eingeständnis von der Verteidigung gekommen wäre, denn dem Kind kann ja niemand mehr helfen, die Chance wurde vom Jugendamt verpasst. Die Verteidigung hingegen hingegen geht den schmutzigen Weg, die Taktik der verbrannten Erde und macht die mutmaßliche Täterin zum Opfer:

Der Strafverteidiger der Angeklagten, Uwe Kühne, hatte bereits im Vorfeld signalisiert, die Öffentlichkeit - mit Ausnahme der Mutter der Angeklagten - ausschließen zu lassen. Gestern verweist er darauf, dass es sich bei seiner Mandantin "um eine Heranwachsende handelt", die zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war. Das "tragische Ereignis" habe sie traumatisiert und eine "weitere Traumatisierung durch eine öffentliche Verhandlung sei ihr nicht zuzumuten".
Außerdem sei I. nach dem Tod des kleinen Tim durch den Vater des Kindes "angefeindet und bedroht" worden, so dass sie in einen anderen Ort ziehen musste.
Nun, nach dem bürgerlichen Gesetzbuch ist jeder Bürger mit 18 Jahren volljährig und straffähig. Hingegen ist es anders, wenn eine Mutter ihr Kind fahrlässig tötet oder bewusst ermordet, solche Mütter sind dann eben mit 19 noch heranwachsend, ihre Tat wird von der Gemeinschaft geschützt und muss toleriert werden.

Nun, der Verteidigung gelingt es mit einer Grundsatzlüge, eben diese Gemeinschaft vom Prozess auszuschließen, in deren Namen die gleiche Kammer dann Recht sprechen soll, sind wir schon wieder so weit?
Ich will mich hier nicht auf den braunen Sumpf berufen, das steht meiner Generation nicht mehr zu, aber morastig erscheint mir diese Bühne des Geschehens schon.

Noch morastiger wird es, als die Verteidigung begründet:

Außerdem sei I. nach dem Tod des kleinen Tim durch den Vater des Kindes "angefeindet und bedroht" worden, so dass sie in einen anderen Ort ziehen musste.
Es ist immer wieder das gleiche Strickmuster, man macht die Täterin, und das ist unumstritten, zum Opfer, hier väterlicher Anfeindung und Bedrohung. Nicht die Täterin, nein, der Vater ist Schuld am Tod des Kindes, das treibt die Täterin sogar in die Obhut der Psychiatrie...

Sie befinde sich seit wenigen Tagen "in Hamburg in ambulanter, tiefenpsychologischer Therapie", weil sie die Geschehnisse nicht verarbeiten könne. Er fürchte um das "geistige und körperliche Wohl" seiner Mandantin, wenn das Leben der Angeklagten ausgebreitet werden würde.
Liest man so etwas als Vater, geht einem die Hutschnur hoch, da wird ein totes Kind in der Wohnung der Täterin gefunden, lässt sie dann auf freiem Fuß, in der Gewissheit, dass es da noch einen zutiefst betroffenen Vater gibt, der weiß, dass dieses tote, sein Kind, bei der Täterin aufgefunden worden ist?

Plötzlich , wenige Tage vor dieser Verhandlung, begibt sich das von Vater geschundene und gepeinigte Mädchen in eine "tiefenpsychologische Behandlung" - Gott weiß was man darunter zu verstehen hat (schwarzer Humor), damit die Verteidigung einen Grund hat, sich um das "geistige und körperliche Wohl" seiner Mandantin zu fürchten, die ja ihr Kind getötet haben soll.

Dreckiger kann man nicht argunmentieren, wenn man Fehler in der Vergangenheit seiner Mandantschaft vertuschen will.


Nur der Einzige, der sich dagegen zur Wehr setzt, ist der Nebenkläger:


Nebenklagevertreter Stünkel wendet sich mit deutlichen Worten gegen den Antrag des Verteidigers. Er sei "an der Grenze zur Frechheit". Er könne es nicht zulassen, dass der Nebenkläger (Michael Schwabe, d. Red.) "durch die Hintertür beschuldigt wird". Außerdem sei es "bedenklich, dass die Angeklagte vom Täterstatus in den Opferstatus gehoben" werde. "Sehr grenzwertig."
Das Gericht hingegen schließt sich der Meinung des Verteidigers an, die Öffentlichkeit wird des Saales verwiesen und das übliche heimliche Gemauschel geht seinen geregelten Gang.


Lobend zu erwähnen sei zum Abschluss, dass die Volksstimme dann doch berichtet, was ihre Recherche ergeben hat, nämlich dass das Jugendamt Bescheid wusste, dass zwischen Mutter und Kind etwas nicht stimmte. Es steht zu erwarten, dass niemand vom Jugendamt zur Verantwortung gezogen wird und genau das soll mit dem Ausschluss der Öffentlichkiet vertuscht werden.

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